Mit der im Oktober 2025 beschlossenen „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ hat die Bundesregierung einen ressortübergreifenden Fahrplan für die Modernisierung der Bundesverwaltung vorgelegt. Ziel der föderalen Strategie ist es, Bürger*innen, Unternehmen und Verwaltung von unnötiger Bürokratie zu entlasten, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und staatliche Leistungen stärker zu digitalisieren.
Die Agenda umfasst über 80 Einzelmaßnahmen in fünf Handlungsfeldern. Ergänzend wurden 23 Projekte mit Hebelcharakter definiert. Die Umsetzung wird anhand konkreter Fristen und Zielwerte begleitet.
Fünf Handlungsfelder der Modernisierung
Die Modernisierungsagenda gliedert die vorgesehenen Reformen in fünf Handlungsfelder, die unterschiedliche Bereiche staatlichen und administrativen Handelns betreffen.
1. Spürbarer Bürokratierückbau
Unnötige bürokratische Belastungen für Bürger*innen, Wirtschaft und Verwaltung sollen beseitigt und überkomplexe Regelungen vereinfacht werden. Zugleich soll der Vollzug durch lösungsorientierte und unbürokratische Ansätze beschleunigt werden. Ein wesentliches Ziel ist, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Bürokratiebremse und digitale Instrumente wie ein Bürokratiemeldeportal.
2. Bessere Rechtsetzung
Neue Regelungen sollen von Beginn an adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich gestaltet werden und Möglichkeiten zur Automatisierung berücksichtigen. „Law as Code“ kann dabei als Instrument eingesetzt werden. Grundsätzlich sieht die Agenda außerdem vor, auf Regelungen zu verzichten, die nicht notwendig sind.
3. Bürger- und unternehmenszentrierter Service
Verwaltungsleistungen sollen digital, effizient und adressatenorientiert gestaltet werden. Bürger*innen und Unternehmen sollen den Staat stärker als Partner erleben. Zu den wichtigen Anwendungsfeldern zählt die Agenda unter anderem die Beschleunigung von Verfahren und die Sozialstaatsreform. Zu den konkreten Hebelprojekten gehören beispielsweise die Zentralisierung der digitalen Fahrzeugzulassung, die digitale Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden und die Work-and-stay-Agentur.
4. Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement
Die Modernisierung setzt auch auf den gezielten Kompetenzaufbau und –Vertiefung in der Bundesverwaltung. Beschäftigte sollen unter anderem Fähigkeiten in Digitalisierung, Datenanalytik, Visualisierung und nutzerzentrierte Gestaltung von Angeboten und Services erwerben. Vorgesehen sind Trainings für Projekt-, Digital- und Management-Skills sowie der Lernpfad „Moderner Staat“.
5. Effiziente Bundesverwaltung
Im fünften Handlungsfeld soll die Verwaltungstätigkeit des Bundes vereinfacht und reduziert werden. Vorgesehen sind eine Verringerung des Personalbestands des Bundes um acht Prozent und der Sachkosten um zehn Prozent sowie eine Reduzierung der Zahl der Bundesbehörden und Verwaltungseinheiten. Gleichzeitig sollen Rechenzentren, IT-Dienste und Netze des Bundes stärker konsolidiert werden. Software und KI-Anwendungen sollen zentral entwickelt und beschafft werden, wobei gesonderte Anforderungen berücksichtigt werden.
Umsetzung, KI und Finanzierung
KI ist Bestandteil einzelner Hebelprojekte. KI-basierte Prüfmechanismen und Entscheidungsunterstützung sollen beispielsweise in Gerichts- und Visaverfahren eingesetzt werden.
Ein Gesamtbudget für die Modernisierungsagenda wird nicht ausgewiesen. Finanzielle und personelle Mehrbedarfe sollen grundsätzlich innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und Stellenpläne der jeweils betroffenen Ressorts gedeckt werden. Ergänzend ist ein Effizienzfonds vorgesehen, über den Effizienzprojekte in der Bundesverwaltung finanziell gefördert werden sollen.
Die Modernisierungsagenda ist als Arbeitsgrundlage für die Legislaturperiode angelegt und kann durch weitere Maßnahmen der Ressorts ergänzt werden. Für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zuständig, welches die Umsetzung fortlaufend überprüft und die Agenda entsprechend weiterentwickelt.
Erster Fortschrittsbericht aus dem Juni 2026
Im Juni 2026 wurde der erste Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda beschlossen. Dem Bericht zufolge befinden sich alle 60 kurzfristig vereinbarten Maßnahmen in der Umsetzung, 15 davon sind bereits vollständig umgesetzt. Bei fast 100 der insgesamt 223 Maßnahmen wurden Umsetzungsfortschritte erzielt. Genannt werden unter anderem Vereinfachungen beim Bürokratierückbau, digitale Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit sowie geplante digitale Verwaltungsangebote wie ein automatisiertes, antragloses Kindergeld, ein digitaler Identitätsnachweis und der digitale Fahrzeugschein. Seit November 2025 wurden demnach zudem jährliche Entlastungen von mehr als acht Milliarden Euro auf den Weg gebracht.