Der IT-Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung. Seine Aufgabe ist es, gemeinsame digitale Strukturen, IT-Standards und Strategien voranzubringen und die unterschiedlichen Akteure der föderalen Verwaltung miteinander zu verbinden.
Aufgaben des IT-Planungsrats
Grundlage für die Aufgaben des IT-Planungsrats ist der IT-Staatsvertrag. Gemäß § 1 übernimmt das Gremium fünf zentrale Aufgabenbereiche. Dazu gehört die Koordinierung der föderalen Zusammenarbeit in Fragen der Informationstechnik. Zudem legt der IT-Planungsrat übergreifende IT-Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards fest.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Koordinierung und Unterstützung von Bund und Ländern bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Hinzu kommen die Steuerung zugewiesener E-Government-Projekte und -Produkte sowie die Funktion als Koordinierungsgremium für das Verbindungsnetz zwischen den IT-Netzen von Bund und Ländern.
Auf diese Weise entwickelt und fördert der IT-Planungsrat gemeinsam nutzbare IT-Lösungen für eine effiziente und sichere digitale Verwaltung.
Bund, Länder und Kommunen in der Zusammenarbeit
Der IT-Planungsrat besteht aus 17 Mitgliedern: Vertreter*innen der Bundesregierung und der Regierungen der 16 Länder. Weitere Personen können beratend hinzugezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Vertreter*innen der Kommunen.
Nach seiner Geschäftsordnung tagt das Gremium üblicherweise dreimal im Jahr. Weitere Sitzungen können auf Antrag des Bundes oder von drei Ländern stattfinden. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Bei den Ländern erfolgt die Übernahme in alphabetischer Reihenfolge.
Für das Jahr 2026 hat Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, den Vorsitz des IT-Planungsrats übernommen.
Gemeinsame Standards und föderale Zusammenarbeit
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des IT-Planungsrats ist die Entwicklung gemeinsamer Vorgaben für die Verwaltungsdigitalisierung. Dazu zählen insbesondere Standards für die Interoperabilität und IT-Sicherheit. Mit seinen Beschlüssen schafft der IT-Planungsrat Grundlagen für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Der IT-Planungsrat ist zugleich für gemeinsame Projekte und Produkte des digital unterstützten Regierens und Verwaltens zuständig. Damit verbindet seine Arbeit strategische Steuerung und Standardisierung mit der Umsetzung gemeinsamer digitaler Lösungen.
Der IT-Staatsvertrag als rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des IT-Planungsrats bildet der von Bund und Ländern geschlossene IT-Staatsvertrag. Er trat am 1. April 2010 in Kraft. Im Zusammenhang mit der Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) wurde der Staatsvertrag überarbeitet; die Neufassung trat zum 1. Oktober 2019 in Kraft.
Damit verfügt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung über einen gemeinsamen rechtlichen und organisatorischen Rahmen.