Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerorganisationen

EU-Förderung für Informations- und Fortbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmerorganisationen zu sozialem Dialog, Digitalisierung und grünem Wandel. Antragsfrist: 24. Juni 2026, 17:00 Uhr.

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Die Ausschreibung für Informations- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerorganisationen ist eine Fördermöglichkeit im Rahmen der Förderlinie „Soziale Zuständigkeiten und spezifische Kompetenzen – 2021–2027 (SOCPL)“, mit der Projekte unterstützt werden, die die Fähigkeit von Arbeitnehmerorganisationen stärken, am sozialen Dialog teilzunehmen und Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in ganz Europa anzugehen. Sie zielt insbesondere darauf ab, Fachwissen zu erweitern, unter anderem durch Schulungen und die Entwicklung von Kompetenzen, die für den laufenden Wandel auf dem Arbeitsmarkt – wie die Digitalisierung und den ökologischen Wandel – relevant sind.

Förderfähige Aktvitäten

  • Konferenzen, Seminare und Rundtischgespräche
  • Schulungskurse und Entwicklung von Schulungsinstrumenten
  • Studien, Erhebungen und Veröffentlichungen
  • Netzwerkaktivitäten und Austausch bewährter Verfahren
  • Maßnahmen zur Unterstützung des sozialen Dialogs, einschließlich der Vorbereitung und Umsetzung von Vereinbarungen

Förderkriterien

Bitte lesen Sie die konkreten Förderbedingungen und die allgemeinen Rahmenbedingungen sehr genau in der Originalausschreibung. Dies hier ist nur eine Zusammenfassung.

  • Antragsteller müssen juristische Personen sein, die in EU-Mitgliedstaaten oder förderfähigen assoziierten Ländern ansässig sind (vollständige Liste im Ausschreibungstext).
  • Es werden sowohl Anträge von Einzelantragstellern als auch von Konsortien akzeptiert.
  • Als Einzelantragsteller können sich nur Sozialpartnerorganisationen aus einem EU-Mitgliedstaat bewerben, die Arbeitnehmer auf europäischer Ebene vertreten.
  • Der Koordinator des Konsortiums muss ein Sozialpartner sein, der Arbeitnehmer auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene vertritt.
  • Wenn der Koordinator der Sozialpartner auf nationaler oder regionaler Ebene tätig ist, muss das Konsortium eine Organisation aus einem anderen förderfähigen Land sowie eine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene umfassen.

Förderung

  • Gesamtbudget der Ausschreibung: 6 670 000 EUR
  • Voraussichtliche Anzahl der geförderten Projekte: 15–20
  • Förderbetrag pro Projekt: in der Regel 150 000–700 000 EUR
  • Förderquote: 90 % der förderfähigen Kosten

Zeitplan

Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 24. Juni 2026 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit.

Geltungsbereich
Europäische Union
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Montenegro
Nordmazedonien
Serbien
Türkei
Ukraine
Initiativentyp
EU-Initiative
Finanzierungsart
Zuschuss